ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der EnoCom mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden durch EnoCom schriftlich bestätigt.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab erstmaliger Einbeziehung auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte der Parteien. Spätere Änderungen können nach Maßgabe von Ziffer 19. erfolgen.

2. Vertragsschluss

Angaben in Katalogen und auf der Website von EnoCom stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. EnoCom kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen. Das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.

3. Preise, Versandkosten, Mindermengen und Mengentoleranzen

3.1. Sofern keine anderen Preise schriftlich als Festpreis mit EnoCom vereinbart wurden, gelten die aktuellen Preise am Tag der Auslieferung.

3.2. Bei Bestellungen bis € 50,00 Warennettowert erhebt EnoCom mit den Versandkosten einen Mindermengenzuschlag in Höhe von € 5,00. EnoCom behält sich vor, die Bestellmengen den üblichen Verpackungseinheiten anzugleichen.

3.3. Bei der Bestellung von Waren, die nicht im Sortiment von EnoCom enthalten sind und die auf Wunsch des Kunden geliefert werden, berechnet EnoCom eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00. Die Bearbeitungsgebühr wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und im Falle der Reklamation nicht erstattet.

3.4. Alle Preise verstehen sich ohne Verpackungs- und Versandkosten. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren.

3.5. Der Kunde trägt zudem evtl. gewünschte Versicherungskosten.

3.6. Alle Preise sowie Angaben zu Kosten und Gebühren verstehen sich zuzüglich der am Liefertag gültigen Umsatzsteuer.

4. Zahlung

4.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, die bestellte Ware per Banküberweisung (bei Vorauskasse) oder gegen Nachnahme oder per Lastschriftverfahren zu bezahlen. Die Zahlung hat sofort ohne Abzug zu erfolgen.

4.2. EnoCom behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Bei neu aufgenommenen Geschäftsverbindungen erfolgen die ersten fünf Lieferungen in der Regel gegen Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung.

4.3. EnoCom behält sich das Recht vor, ab einer Auftragssumme von 10.000,--€ Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt oder nach gesondert vereinbartem Zahlungsplan in Rechnung zu stellen.

4.4. Für Rücklastschriften berechnet EnoCom mindestens  € 20,00 an Rückgabe-gebühren; die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt vorbehalten. Liegen Rücklastschriften vor, beliefert EnoCom bis zum vollen Ausgleich der Forderungen per Nachnahme.

4.5. Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei EnoCom nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 11% berechnet. Zusätzlich wird dem Kunden für jede Mahnung eine Mahngebühr von bis zu € 15,00 berechnet, es sei denn, es handelt sich um eine verzugsbegründende Erstmahnung. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.6. Bei Zahlungsverzug und/oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann EnoCom offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen wahlweise nach freiem Ermessen Zahlung bei Auslieferung oder Vorauszahlung verlangen. EnoCom geht von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse insbesondere bei Erhalt unbefriedigender Kreditauskünfte über den Kunden aus.

4.7. EnoCom ist trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Außenstände anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist EnoCom berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

5. Lieferfristen

5.1. Sofern keine abweichenden Lieferfristen schriftlich vereinbart sind, liefert EnoCom bestellte Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei Vorauskasse innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist das Lager verlassen hat.

5.2. Der Kunde hat EnoCom bei Überschreitung der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zu setzen.

6. Nichtlieferung durch Vorlieferanten

6.1. Ist der bestellte Gegenstand nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird EnoCom den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist EnoCom von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, EnoCom hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

6.2. Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, EnoCom hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

7. Erfüllungsort, Lieferung und Gefahrtragung

7.1. Erfüllungsort ist der Sitz von EnoCom.

7.1.1. Bei Auslieferungen an einen anderen Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung spätestens mit Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass EnoCom die Kosten für den Transport übernommen hat.

7.1.2. Zur Absicherung des Transportrisikos können die Lieferungen auf Kosten des Kunden transportversichert werden. Die Versicherungskosten werden dem Kunden mit der bestellten Ware in Rechnung gestellt. Von der Versicherung gezahlte Beträge werden von EnoCom unverzüglich an den Kunden weitergeleitet.

7.2. Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert EnoCom die Waren je nach Verfügbarkeit in zwei Teillieferungen, es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Die Versandkosten gemäß Ziffer 3.4. werden dem Kunden nur einmal berechnet.

7.3. Die Lieferung erfolgt per Post oder Spedition. Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur Haustür. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden direkt an den Frachtführer gezahlt.

7.4. Veräußert der Kunde die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht weiter, kann er Versandverpackungen, die nicht durch das Duale System Deutschlands lizenziert sind, an EnoCom zurückschicken. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.

8. Abnahme und Abnahmeverzug

Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet. Nimmt der Kunde die Ware auch nach angemessener Nachfrist nicht ab, so ist EnoCom berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 20% des vereinbarten Preises zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass EnoCom nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Kosten für verweigerte oder nicht abgeholte Sendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, EnoCom unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

9.2. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt 48 Stunden seit Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln seit deren Entdeckung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

9.3. Äußerlich erkennbare Schäden der Transportverpackung sowie auf diesen Transportschäden beruhende erkennbare Schäden der Ware müssen auf dem Frachtbrief der Spedition oder auf dem Lieferschein vermerkt und bestätigt und innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung des Vermerks schriftlich EnoCom angezeigt werden, damit EnoCom seinerseits der Anzeigepflicht aus der Transportversicherung (Ziffer 7.1.2.) nachkommen kann.

10. Gewährleistung

10.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache. § 479 BGB bleibt unberührt.

10.2. Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde EnoCom eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. EnoCom ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Kaufsache, wäre sie mangelfrei, übersteigen oder die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Kaufsache mindert oder die andere als die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Käufer keine erheblichen Nachteile bedeutet. Der Gewährleistungsanspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Ist auch die andere Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann EnoCom die Nacherfüllung insgesamt verweigern.

10.3. Bei Lieferung gebrauchter Waren sind Gewährleistungsansprüche für Mängel der Kaufsache sowie Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, EnoCom hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Gebrauchte Waren in diesem Sinne sind auch Waren, die von EnoCom überarbeitet und erneuert wurden.

10.4. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht für Mängel, die auf Bedienungsfehlern sowie Eingriffen oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht von EnoCom autorisierten Dritten beruhen. Dies gilt auch bei natürlichem Verschleiß, Temperatur- und Witterungseinflüssen sowie bei Verwendung ungeeigneten Zubehörs, es sei denn, EnoCom hat diese Einwirkungen zu vertreten.

11. Haftung

11.1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber EnoCom als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

11.2. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

11.3. Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.

11.4. Wegen unverschuldeten Irrtümern und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche EnoCom zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

11.5. In jedem Fall ist die Haftung von EnoCom der Höhe nach auf das Doppelte des Wertes des jeweiligen Kaufgegenstands beschränkt.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von EnoCom. EnoCom behält sich darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen (nachfolgend „Gesamtforderung“ genannt) vor.

12.2. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an EnoCom ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. EnoCom wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber EnoCom in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist.

12.3. EnoCom ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die Gesamtforderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von EnoCom.

12.4. EnoCom ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als € 250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderung beträgt.

13. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

13.1. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind von EnoCom nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.

13.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nicht geltend machen.

14. Datenschutz

14.1. EnoCom verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden.

14.2. Angaben und Daten des Kunden zu seinem Kaufverhalten und zu seinen Nutzungsgewohnheiten werden von EnoCom ausschließlich für die Generierung und Pflege personalisierter Web-Seiten im Rahmen des Internet-Angebotes von EnoCom verwendet.

14.3. EnoCom unterrichtet den Kunden hiermit darüber, dass sich EnoCom zum Zwecke der Vertragsdurchführung, insbesondere zu Abrechnungszwecken, vorbehält, Dritte mit der Einziehung von Forderungen zu beauftragen und die hierfür erforderlichen Daten an den beauftragten Dritten, soweit erforderlich auch grenzüberschreitend, herauszugeben. In diesem Falle verpflichtet EnoCom den Dritten zur Einhaltung der datenschutz-rechtlichen Beschränkungen.

14.4. Darüber hinaus verweist die EnoCom auf die unter www.enocom.de/datenschutz einzusehende ausführliche Datenschutzvereinbarung.

15. Datensicherheit

15.1. Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Daten selbst verantwortlich. Bei Reparaturaufträgen oder Umbauten und Erweiterungen von an EnoCom übergebenen Geräten hat der Kunde durch eigenes Personal auf eigene Kosten zeitlich unmittelbar vor Durchführung der Arbeiten durch EnoCom eine vollständige Sicherung des Datenbestandes auf externe Speichermedien durchzuführen.

15.2. EnoCom übernimmt keine Garantie für die Sicherheit und den Bestand der Daten und keine Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Daten oder Datenbeständen. Eine Garantie wird auch dann nicht übernommen, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, auf die Datensicherheit besonderen Wert zu legen.

15.3. Schadenersatzansprüche wegen der teilweisen oder gesamten Vernichtung von Daten des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist EnoCom grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beim Umgang mit den Daten nach.

16. Online-Registrierung, Zugangsdaten

16.1. Für die Nutzung des Internet-Angebots von EnoCom ist eine Registrierung des Kunden sowie die Speicherung der von ihm angegebenen Daten zwingend erforderlich. Nach der Registrierung wird für den Kunden ein Nutzerkonto eingerichtet. Dem Kunden werden die erforderlichen Zugangs- und Nutzungsdaten mitgeteilt (im Folgenden einschließlich des Passworts „Zugangsdaten“ genannt). EnoCom ist zur späteren Änderung der Zugangsdaten des Kunden berechtigt. In diesem Fall werden dem Kunden die neuen Zugangsdaten unverzüglich mitgeteilt.

16.2. Der Kunde ist für den Schutz der Zugangsdaten verantwortlich. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, EnoCom hat schriftlich zugestimmt. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte bei Kenntnis der Zugangsdaten die Möglichkeit haben, im Namen des Kunden Bestellungen bei EnoCom vorzunehmen. Stellt der Kunde fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von Dritten genutzt werden, ist er zur unverzüglichen Änderung seiner Zugangsdaten oder, falls ihm dies nicht möglich ist, zur unverzüglichen Unterrichtung von EnoCom  verpflichtet.

16.3. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden, insbesondere wenn dieser durch den Kunden angezeigt wurde, ist EnoCom zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. EnoCom wird den Kunden über die Sperrung informieren.

16.4. EnoCom haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten entstehen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

17. Warenrücksendungen

17.1. Warenrücksendungen außerhalb gesetzlicher Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche des Kunden werden grundsätzlich nur nach telefonischer Absprache angenommen. Eine Gutschrift in voller Höhe des Warennettowertes erfolgt, wenn die Ware originalverpackt und frei Empfänger an EnoCom gesandt wird. Der Retoure muss eine Kopie des Kaufbeleges unter Angabe des Rücksendegrunds beigefügt werden. Bei unfreier Rücksendung, fehlender Originalverpackung oder sonstigen Mängeln stellt EnoCom die entstehenden Kosten in Rechnung. Erteilte Gutschriften werden ausschließlich mit Neubestellungen verrechnet. Eine Barauszahlung erfolgt in der Regel nicht. Artikel, die EnoCom nicht im Sortiment führt und/oder die auf Wunsch des Kunden beim Hersteller bestellt wurden, können weder storniert noch zurückgenommen werden.

17.2. Die Rücksendung von Waren hat an den Firmensitz der EnoCom zu erfolgen:

18. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Karlsruhe. Dies gilt auch für den Fall, dass der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.

19. Änderungen

EnoCom ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer geänderten Form in ein Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie werden auch wirksam, wenn EnoCom auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Für den Fall des Widerspruchs behält sich EnoCom die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

20. Schlussbestimmungen

20.1. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen der Parteien sind nur dann wirksam, wenn sie durch EnoCom schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.

20.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Der Kunde und EnoCom verpflichten sich, die entsprechende Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entsprechen.

20.3. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Karlsruhe, den 01.01.2019

EnoCom GmbH

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